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   RG, 18.11.1919 - Rep. III 131/19   

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https://dejure.org/1919,144
RG, 18.11.1919 - Rep. III 131/19 (https://dejure.org/1919,144)
RG, Entscheidung vom 18.11.1919 - Rep. III 131/19 (https://dejure.org/1919,144)
RG, Entscheidung vom 18. November 1919 - Rep. III 131/19 (https://dejure.org/1919,144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Sind bei einem Pachtvertrag über Garderoberäume die Räume oder der Gewerbebetrieb Gegenstand der Pacht?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Garderobepacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 97, 166
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.11.1967 - VIII ZR 92/65

    Verzicht auf den Rückübereignungsanspruch - Verzicht auf die Rückübereignung des

    Da der Beklagten nicht ein abgetrennter Raum zur Verfügung gestellt, sondern ihr nur gestattet war, den Gewerbebetrieb in der Halle auszuüben, war sie nur Besitzdienerin in Räumen, die sich in einem für sie fremden Besitz befanden (vgl. Bettermann MSchG § 1 Anm. 83 a ff, 92; RGZ 97, 166).
  • BGH, 14.12.1951 - V ZR 5/50
    Für diese Auffassung hätte das Berufungsgericht neben der vereinbarten Berechnung des von der Klägerin zu zahlenden Entgelts und dem Recht der Beklagten, den Ort der Aufstellung der Säulen einseitig zu bestimmen und zu verändern, noch auf den weiteren Gesichtspunkt hinweisen können, daß die Klägerin durch den Plakatanschlag an den Säulen auf öffentlichen Straßen und Plätzen sich dem von der Beklagten dort eröffneten Verkehr in ähnlicher Weise einfügt und aus ihm Nutzen zieht wie der Inhaber einer Theatergarderobe, eines Zeitungsstandes in einer Hotelhalle, einer Wechselstube in einem Bahnhof oder ähnlicher Unternehmungen - Fälle, in denen die Rechtsprechung regelmäßig Rechts- und nicht Raumpacht angenommen hat (RGZ 97, 166; RG DJZ 25, 432; RGZ 108, 369; vgl. auch KG in DR 41, 1900).
  • BSG, 04.07.1962 - 3 RK 23/58

    Sozialversicherungsrechtliche Stellung von Toiletten-Pächtern

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind daher z. B. als pachtfähig anerkannt worden: der Betrieb des Inseratenteils einer Zeitung (RGZ 70, 20) oder von Garderoberäumen (RGZ 97, 166), das monopolartige Recht auf Plakatanschlag an Anschlagsäulen (BGH, NJW 1952, 620), das einem Buchhändler übertragene Recht, sein Gewerbe auf einem Bahnhof allein auszuüben (BGH, Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des BGH, Nr. 11 zu § 581 BGB).
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